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Kreuzfahrt wegen Corona vorzeitig beendet, annulliert, verschoben

Leider sind auch alle Kreuzfahrten von den Annullierungen und Problemen der Pandemie betroffen.


Die Kreuzfahrt-Veranstalter wie TUI-Cruises, AIDA oder MSC z.B. mussten wie im Gesetz vorgeschrieben die Reiseverträge von sich aus kündigen.


Leider reagieren aber die Unternehmen ebenso wie auch die Veranstalter anderer Pauschalreisen. Sie halten die gesetzlichen Fristen zur Auszahlung des von den Kunden bereits geleisteten Reisepreises nicht ein.


Häufig erhalten die Kunden das Angebot von Gutschriften und dazu auch zusätzlichen Bordguthaben. Dies kann der Reisende annehmen, muss es aber nicht. Wer eine Vereinbarung mit dem Kreuzfahrt-Veranstalter trifft, kann dies selbstverständlich tun und den Veranstalter damit auch in den derzeit schwierigen Zeiten unterstützen.


Wer dies aber nicht möchte, der hat das Recht auf Rückzahlung des Reisepreises und dies ist letztlich bei Weigerung auch gerichtlich durchsetzbar.


Wir raten Ihnen sich zunächst eigenständig mit Ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen. Dies ist entweder über die online-Kundenportale oder die Telefon-Hotlines möglich. Sollte Ihr Anbieter jedoch nicht auf Ihre Rückzahlungs-Forderungen eingehen, können Sie Ihren Anspruch für Ihren individuellen Sachverhaltes von unseren spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Hier geht es zum Kontaktformular.


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