top of page

Ihre Rechte bei annullierten Corona-Flügen

Fluggesellschaften leiden besonders unter der Corona-Krise. Seit Wochen ist der Flugverkehr auf ein Minimum heruntergefahren.


Die meisten Fluggesellschaften, wie Lufthansa, Eurowings, Swiss, EasyJet oder Ryanair, haben ihre Regeln für Stornierungen und Umbuchungen von Flugreisen gelockert.


Folgende Regelungen gibt es im Einzelnen (Stand 09. Mai 2020):


  • Lufthansa Group (Lufthansa, Austrian, Brussels, Air Dolomiti): bis zum 19. April gebuchte Flugtickets können unabhängig vom Tarif kostenlos umgebucht werden. Für den neuen Flug können Sie im Zeitraum bis Ende April 2021 wählen und sogar ein neues Reiseziel wählen. Bei höheren Kosten für das neue Reiseziel müssen Kunden der Lufthansa Group die Preisdifferenz bezahlen. 50 Euro Nachlass gibt es für Umbuchungen auf Flüge in 2020. Als Kunde haben Sie für die Umbuchung bis Ende August 2020 Zeit.

  • Eurowings: kostenfreie Umbuchung des Fluges bis auf einen spätesten Flugzeitpunkt 27. März 2021.

  • Ryanair: kostenfreie Umbuchung, allerdings keine Änderung des Reiseziels.

  • Easyjet: kostenfreie Umbuchung ohne Gebühr aller Flüge


Wann haben Flugreisende Anspruch auf Erstattung des Flugpreises?

Insbesondere die derzeitig geltenden Einreiseregelungen für deutsche Staatsbürger lassen den Fluggesellschaften derzeit keine andere Wahl, als die Flüge zu annullieren. Einreisesperren gelten derzeit in die Türkei, nach Polen, Israel, Indien oder in die USA. In andere Länder (etwa nach Russland) dürfen deutsche Staatsbürger derzeit nur einreisen, wenn Sie sich danach in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Kunden können in allen diesen Fällen kostenfrei umbuchen oder das Geld zurückfordern.

Der Kunde hat eindeutig und gesetzlich festgeschrieben die Wahl ! Nicht das Unternehmen entscheidet !


Trotz der klaren Regelungen kann es aber für Kunden zur Zeit sehr schwierig sein an die zustehende Rückerstattung des Flugpreises zu gelangen. AnwaltReiserecht liegen zahlreiche Fälle vor, in welchen die Fluggesellschaften Ihren Pflichten nicht nachkommen und weder auf die Stornierungen der Flugreisen reagieren, noch über E-Mail oder Telefon-Hotlines erreichbar sind. Auch fehlen eindeutige Hinweise auf die Rechte der Verbraucher zur Rückzahlung im Falle von annullierten Flügen. Die spezialisierten Anwälte von AnwaltReiserecht.de fordern täglich eine große Zahl an Erstattungen erfolgreich ein. Lassen Sie Ihren individuellen Sachverhalt von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.


Wichtig bei der Stornierung ist zu beachten:


  • Bei eigenständiger Annullierung durch die Fluggesellschaft, muss diese den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Wählen Sie eindeutig gegenüber der Airline die Rückerstattung. Fordern Sie dazu auf und wenn Sie es nicht wünschen, teilen Sie deutlich der Airline mit, dass Sie keine Gutschrift möchten.

  • Bei Eigen-Stornierung durch den Kunden ist dieser oft auf die Kulanz der Fluggesellschaften angewiesen. Hier ist eine Prüfung des individuellen Sachverhalts durch spezialisierte Experten ratsam.


Lassen Sie jetzt Ihren Anspruch von unseren Experten für individuellen Sachverhalt prüfen. Hier geht es zum Kontaktformular.



 

AnwaltReiserecht.de ist eine Seite des Anwaltsbüro Wittkop. Wir sind seit über 25 Jahren auf das Reiserecht spezialisiert und unsere Anwälte beraten Sie auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten persönlich, kompetent und erfolgreich.

bottom of page