Flugverspätung
Ihr Flug ist mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort eingetroffen?
Flugannullierung
Ihr Flug wurde annulliert und die Airline konnte keine gleichwertige Abhilfe bieten?
Überbuchung
Die Airline hat Ihren Flug überbucht und Ihnen wurde der Zustieg verweigert?
Gepäckprobleme
Ihr Gepäck ist zu spät oder garnicht angekommen? Ihr Gepäck wurde beschädigt?
Bei Flugproblemen sind Ihre Fluggastrechte auf Entschädigung geschützt
Die EU-Fluggastverordnung 261/2004
Die Höhe der Entschädigung
Flugprobleme und können auf für Ihren Urlaub oder wichtige Geschäftsreisen unangenehme Folgen haben.
In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Rechte von Passagieren allerdings eindeutig festgeschrieben. So erhalten Sie bei einer Flugverspätung, einer Annullierung, einem verpassten Anschlussflug, oder einer Überbuchung eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihr Flug teil einer Pauschalreise ist, Sie Ihn privat als Einzelflug gebucht haben, oder Sie dienstlich unterwegs waren.
Die Anspruchshöhe ist an die Flugdistanz gekoppelt und dabei unabhängig vom ursprünglich bezahlten Ticketpreis.
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Kurzstrecke bis 1.500 km - 250 Euro
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Mittelstrecke bis 3.500 km - 400 Euro
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Langstrecke ab 3.500 km - 600 Euro
Unter einigen Umständen kann die Airline die Ansprüche vermindern.
Die Anwälte von AnwaltReiserecht prüfen Ihren Flug individuell gegen solche Sonderregelungen.
Mit AnwaltReiserecht erhalten Sie 100 Prozent Ihrer Entschädigung!
Im Erfolgsfall trägt die Airline die Anwaltskosten.
Welche Vorraussetzungen bestehen?
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Zu einer finanziellen Ausgleichszahlung sind Sie berechtigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Ihr Flug kam mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort an.
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Ihr Flug war
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aus der EU gestartet, oder
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in der EU gelandet, mit einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU.
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Ihr Flug wurde vor maximal drei Jahren durchgeführt.
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Die Airline kann eine Behauptung außergewöhnliche Umstände nicht belegen.
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Sie waren rechtzeitig am Check-In.
Außergewöhnliche Umstände beschreiben Situationen, in welchen das Flugproblem nicht auf einen Fehler der Fluggesellschaft zurückgeführt werden kann. Airlines können dann nicht haftbar gemacht werden.
Allerdings berufen sich Airlines viel zu häufig auf außergewöhnliche Umstände - ohne das tatsächliche Vorliegen eines solchen Umstandes rund um den betreffenden Flug tatsächlich belegen zu können.
Die Anwälte von AnwaltReiserecht prüfen Ihren Flug individuell und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorlag.
Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:
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Streik
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Notlandungen
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Schlechte Wetterbedingungen
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Terror/-gefahr / politische Unruhe
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Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben)
Warum AnwaltReiserecht?
Spezialisiert auf Reiserecht
Wir vertreten unsere Mandanten seit über 25 Jahren im Reiserecht.
Nur mit einem auf Reiserecht spezialisieren Anwalt sind Sie auf Augenhöhe mit den routinierten Rechtsabteilungen der großen Reedereien, Airlines und Reiseveranstalter.
Ortsunabhängig und zeitsparend
Wir beraten Sie ortsunabhängig. Ob Sie sich noch im Urlaub befinden, oder schon wieder zu Hause sind. Wir vertreten Sie bundesweit.
Durch die ortsunabhängige Beratung sparen Sie Zeit und Nerven.
Keine versteckten Kosten
Sie erhalten ein kostenfreies Erstgespräch. Sollte weiterer Handlungsbedarf bestehen, erhalten Sie ein Beratungsangebot.
Mögliche Kosten einer Beratung werden dabei transparent dargelegt und ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Erst nach Annahme des Angebots beginnt die Bearbeitung des Falls.
Wie viel Entschädigung steht Ihnen zu?
Die Entschädigungshöhe wird anhand der Flugstrecke bestimmt.
Kurzstrecke
bis 1.500 km
250 Euro
Entschädigung
Mittelstrecke
bis 3.500 km
400 Euro
Entschädigung
Langstrecke
ab 3.500 km
600 Euro
Entschädigung