top of page

Sind Gutscheine als Erstattung des Reisepreises zulässig?

Stand: 09. Mai 2020


Bei der Stornierung und Forderung von Rückzahlungen für stornierte Reisen erhalten viele Verbraucher derzeit nur noch Gutscheine von Reiseunternehmen.


Aufgrund schwerwiegender Liquiditätsprobleme versuchen Reiseunternehmen derzeit das Kapital der Kunden im Unternehmen zu erhalten und nicht im großen Maße an Kunden zurückzuzahlen.

Kunden erhalten derzeit oft nur ein Angebote für Gutscheine für spätere Reisen beim gleichen Anbieter. Die deutsche Bundesregierung hatte dieses Vorgehen zum Schutz der Reiseindustrie versucht zu unterstützen und die EU-Kommission um eine Lockerung der europäischen Regelungen im Reiserecht gebeten. Die Bundesregierung kann aufgrund der europäischen Regelungen zum Pauschalreiserecht und der EU-Fluggastverordnung nicht eigenständig über Anpassungen entscheiden.


Die EU-Kommission hat dazu jedoch entschieden, dass die Erstattung im Rahmen von Gutscheinen nicht zulässig ist. Das bedeutet, dass Flugreisende und Pauschalurlauber Gutscheine als Erstattung nicht akzeptieren müssen. Ihre Rechte sind daher eindeutig und weiterhin über europäische Regelungen (Pauschalreiserecht und EU-Fluggastverordnung) und auch das Bürgerliche Gesetzbuch BGB geschützt.


Wir raten Ihnen sich zunächst eigenständig mit Ihrem Anbieter in Verbindung zu setzen. Dies ist entweder über die online-Kundenportale oder die Telefon-Hotlines möglich. Sollte Ihr Anbieter jedoch nicht auf Ihre Forderungen eingehen, können Sie Ihren Anspruch für Ihren individuellen Sachverhalt von unseren spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Hier geht es zum Kontaktformular.

Lesen Sie auch:

 

AnwaltReiserecht.de ist eine Seite des Anwaltsbüro Wittkop. Wir sind seit über 25 Jahren auf das Reiserecht spezialisiert und unsere Anwälte beraten Sie auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten persönlich, kompetent und erfolgreich.


bottom of page