Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf seinem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse hat. Dabei ist der Fachanwalt eine anerkannte Bezeichnung für Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn ihm das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde.
Um die Fachanwaltschaftsbezeichnung verliehen zu bekommen, hat der Rechtsanwalt spezifische theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung nachzuweisen. Die jeweiligen Anforderungen sind in der Fachanwaltsordnung festgelegt (vgl. § 2 I FAO). Theoretische Kenntnisse kann der Rechtsanwalt durch eine Teilnahme an einem anerkannten Fachanwaltslehrgang nachweisen.
Die praktische Erfahrung hat der Rechtsanwalt wiederum zu belegen, indem er in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen auf dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet und gerichtlich vertreten hat.
Einen Titel "Fachanwalt für Reiserecht" gibt es nach der deutschen Fachanwaltsordnung nicht. Richtigerweise heißt es "auf Reiserecht spezialisierte Rechtsanwälte". Diese beraten Sie gerne auf Anwalt Reiserecht.
Aber aufgepasst:
Die Fachanwaltschaft gibt es in Deutschland nicht für jedes Rechtsgebiet. Die Bezeichnung Fachanwalt für Reiserecht gibt es deshalb so nicht. Unabhängig davon, dass Anwalt Reiserecht bereits über 25 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in reiserechtlichen Prozessen vorweisen kann, ist die Fachanwaltsbezeichnung auf diesem Rechtsgebiet nicht zu erwerben.
Und dennoch ist das Reiserecht ein sehr spezielles Rechtsgebiet, auf welchem Fachkenntnis und Erfahrung des Rechtsanwalts eine entscheidende Rolle spielen. Unsere Anwälte können sich berufend auf Ihre Fachkenntnis auf dem Gebiet des Reiserechts deshalb als Spezialist für Reiserecht bezeichnen.
Daher gilt für Mandanten: Suchen Sie nicht nach der Bezeichnung Fachanwalt für Reiserecht. Es gibt schlichtweg keinen Fachanwalt für Reiserecht. Stattdessen erkundigen Sie sich besser nach der Erfahrung des Rechtsanwalts auf dem Rechtsgebiet des Reiserechts.
Die Anwälte von Anwalt Reiserecht können auf mehr als 25 Jahre relevante Erfahrung im Reiserecht zurückblicken und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihr Recht auf Reisen. Durch stetige Fortbildung stellen wir die Qualifikation unserer Anwälte sicher.
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