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Falsche Angaben im Reisekatalog


Im Reisekatalog preisen die Reiseveranstalter Ihre Hotels und Reiseziele meist traumhaft an. Weiße Strände, kristallklares und blaues Meer und ein frisch gebautes Hotel. Im Urlaub angekommen zeigt sich oft ein ganz anderes Bild. Die Fotos der Kataloge stellen sich als Photoshop-Kunstwerke heraus, und der Sandstrand als Schotterhaufen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Lesen von Reisekatalogen achten sollten und welche Spielräume die Reiseveranstalter tatsächlich bei der Darstellung Ihrer Reiseziele im Katalog haben.

Was gilt es beim Lesen von Reisekatalogen zu beachten?

Da der Reisekatalog das Vertragsobjekt repräsentativ beschreiben soll, müssen die folgenden Angaben je nach Relevanz für den Typ der Reise enthalten sein:

  • der Reisepreis:

  • dazu gehören auch die Höhe der zu leistenden Anzahlung und Fälligkeit des restlichen Reisepreises.

  • die Unterbringung

  • einschließlich Lage und Art, sowie der entsprechenden Kategorie, und derer Komfortmerkmale.

  • die Transportmittel

  • insbesondere Hauptmerkmale wie Klasse und Transportzeit.

  • die Reiseroute

  • bei Reisen wie Kreuzfahrten ist dies ein entscheidendes Merkmal der Reise.

Weitere verpflichtend einzuschließende Angaben sind mögliche Mindestteilnehmerzahlen, sowie die entsprechende Frist bis zu welcher die Reise aus diesem Grunde noch abgesagt werden kann. Auch auf Erfordernisse von Pass- und Visumsdokumenten muss hingewiesen werden.

Der Reisekatalog schafft Klarheit über das Vertragsobjekt des abzuschließenden Reisevertrages. Daher birgt es Chancen und Risiken für beide Vertragsparteien:

  • Wurde auf einen Mangel schon im Reisevertrag hingewiesen, so berechtigt dieser Mangel nach der Reise nicht zu einer Reisepreisminderung.

  • Die im Reisekatalog gemachten Angaben sind für die Reiseveranstalter bindend. Werden die gemachten Versprechungen nicht eingehalten, so hat der Reisende einen Anspruch auf Reisepreisminderung.

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