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Wichtige Hinweise zur Reisebuchung


Auf den ersten Blick scheint die Wahl des Reiseveranstalters zweitrangig. Die großen deutschen Pauschalreiseveranstalter unterscheiden sich unterm Strich ohnehin nur durch den Preis...oder gibt es da doch mehr zu beachten?

In diesem Artikel klärt UrlauberNotruf darüber auf, was es bei der Buchung Ihrer Reise zu beachten gilt, damit Ihre es später nicht zu unerwünschten Überraschungen kommt.


  • Die Beratung im Reisebüro

  • Die Richtigkeit der Angaben im Katalog

  • Die Wahl des Reiseveranstalters

  • Typen von Reiseveranstaltern

  • Der Abschluss der Buchung

  • Der Sicherungsschein

Die Beratung im Reisebüro

Im Reisebüro ist es wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse eindeutig beschreiben. Machen Sie sich vor dem Gang ins Reisebüro einen klares Bild von der Reise und lassen Sie sich die gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro geäußerten Wünsche schriftlich bestätigen - nur so können Sie bei einer Nichterfüllung Ihrer Bedürfnisse beweisen, dass Sie falsch beraten wurden.

  • Sollten Sie zum Beispiel nicht ausdrücklich äußern, dass Sie das günstigste Angebot wählen möchten, so muss Ihnen der Reiseveranstalter dieses nicht zwingend anbieten.

  • Sollte der Reiseveranstalter die Ihnen zugesicherten Voraussetzungen an die Reise nicht erfüllen, so haben Sie einen Anspruch darauf vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu erhalten.

Richtigkeit der Angaben im Reisekatalog

Die im Reisekatalog gemachten, und von Ihnen akzeptierten Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Sollte sich der weiße Sandstrand als Schotterhaufen, und sich die Hotelidylle als Baustelle herausstellen, muss der Reiseveranstalter Abhilfe schaffen und gegebenenfalls Schadensersatz leisten.

Die Wahl des Reiseveranstalters

Die Reisebranche gewinnt von Jahr zu Jahr an Komplexität. Immer mehr Wettbewerber drängen auf den Markt für Reisen und der Preisdruck auf die Branche steigt stetig.

Um den Reiseveranstalter zunächst einmal vorab einzuschätzen, ist es sinnvoll sich auf die folgenden Fragen zu konzentrieren:

  • Wie lange ist der Reiseveranstalter bereits auf dem Markt?

  • Hat der Reiseveranstalter einen Sitz in Deutschland bzw. in der EU? Dies kann bei einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung mit der Reiseveranstalter von entscheidenden Bedeutung sein.

  • Ist der Reiseveranstalter gegen Zahlungsunfähigkeit versichert? Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte Ihnen bei der Zustellung der Reiseunterlagen in Form des sogenannten "Sicherungsscheins" bestätigt werden.

Welche Typen von Reiseveranstaltern gibt es?

Zu unterscheiden Sie Reiseveranstalter insbesondere bezüglich Ihres Produktportfolios. Es gibt sogenannte Generalisten, Sortimenter, und Spezialisten.

  • Generalisten wie Alltours, TUI, Thomas Cook gehören zu den größten Reiseveranstaltern in Deutschland. Sie haben eine breites Produktportfolio.

  • Sortimenter sind auf Marktsegmente spezialisierte Reiseveranstalter. Sie bieten im Optmialfall den Vorteil von absoluter Expertise auf dem Gebiet eines bestimmten Reisetyps. Die Sortimenter bieten Ihre Reisen an alle interessierten Kundensegmente.

  • Spezialisierte Reiseveranstalter konzentrieren sich bei Ihrem Angebotsportfolio auf bestimmte Kundensegmente. Ein Beispiel sind Sprachreisen oder Singlereiseanbieter.

Grundsätzlich kommt es also bei der Wahl des Reiseveranstalters darauf an, in welches Kundensegment Sie sich einordnen und welches Produktportfolio am besten zu Ihnen passt.

Für Pauschalreisen bieten sich zum Beispiel meist Generalisten an, welche durch Ihren hohen Standardisierungsgrad und die Millionen von "abgefertigten" Reisenden meist die Preisführerschaft haben. Sollten Sie allerdings eine Studien- oder Rundreise buchen wollen, bei welcher es auf hohe zielgebiets-spezifische Kenntnisse ankommt, so ist der Sortimenter wahrscheinlich die bessere Wahl. Spezialisten bieten sich insbesondere für Gruppenreisen und Reisen mit einem zusätzlichen Zweck - neben dem Erholungsfaktor an.

Der Abschluss der Buchung

Vor dem Anschluss der Buchung Ihrer Reise, sollten alle Unklarheiten beseitigt sein. Alle elementaren Antworten sollten schriftlich festgehalten werden, sodass Sie sich später bei einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Reiseveranstalter darauf berufen können.

Alle Gegenstände des Beratungsgespräches sollten also in der Buchungsbestätigung enthalten sein.

Sollten Sie eine Abweichung der Buchungsbestätigung von der gebuchten Reise feststellen, so sollten sie diesen Fehler schnellstmöglich beanstanden.

Der Sicherungsschein

Ein Anzahlung darf vom Reiseveranstalter erst verlangt werden, wenn Ihnen der Originalsicherungsschein übergeben wurde. Dieser sichert Ihnen per Versicherung oder Bankbürgschaft die Erstattung des vollen Reisepreises und aller weiterer durch eine Zahlungsunfähigkeit oder einen Konkurs entstandenen Kosten zu.

Sollte Ihnen kein Sicherungsschein ausgehändigt werden, so können Sie ohne Kosten vom Reisevertrag zurücktreten und unter Umständen Schadensersatz beanspruchen.

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