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Kosten durch Abbruch einer Kreuzfahrt


Jeder Abbruch einer Reise ist ärgerlich und zumeist mit negativen Umständen verbunden. Insbesondere bei Kreuzfahrten ist der Frage der Kosten eines Reiserücktritts zu klären, da sich die Kosten für eine Kreuzfahrt zumeist auf mehrere tausend Euro pro Person belaufen. Im Durchschnitt geben die fast zwei Millionen kreuzfahrtreisenden deutschen Urlauber übrigens mehr als 1.500 Euro für Ihren Urlaub aus.

Ein Ehepaar, welches seine Kreuzfahrt nach nur fünf Tagen auf See abbrechen musste, weil die Mutter der Ehefrau gestorben war, geriet in Streit über die Höhe der Rückzahlung des Reisepreises mit dem Reiseveranstalter. Dieser hatte dem Kunden bei der Buchung der Kreuzfahrt eine Information gesendet, in welcher er den Kunden zusicherte eine Reiserücktrittskostenversicherung, welche mit der Rückreise enden würde, abgeschlossen zu haben. Als der Fall des Reiserücktritts aber eintrat, wollte der Reiseveranstalter aber nur noch die Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise ersetzen.

Das Ehepaar klagte gegen den Reiseveranstalter und bekam weitestgehend Recht. Der Reiseveranstalter wurde vom Oberlandesgericht Celle zu einer Zahlung von rund 16.000 Euro pro Person verpflichtet - also rund 72 % des Reisepreises.

Das Gericht begründete diese Entscheidung darin, dass die Reisenden die Information des Reiseveranstalters so zu interpretieren hatten, dass kein weiterer Handlungsbedarf im Sinne zusätzlicher Reiserücktrittskostenversicherungen für die Kreuzfahrt bestand. Dies hätte das Ehepaar getan, da die gesundheitliche Situation der Mutter bereits bei der Buchung der Reise weit vor Reiseantritt schlecht gewesen sei.

Der Reiseveranstalter hatte seine Kunden falsch informiert und musste demnach die Kosten des Abbruchs der Kreuzfahrt tragen. Er hätte dies vermeiden können, indem er seine

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Fehlinformation richtig gestellt hätte, und den Kunden den Versicherungsschein zulassen hätte kommen.

AnwaltReiserecht ist der Experte für Reiserecht auf Kreuzfahrten. Wir haben bereits eine große Zahl an Mandanten gegenüber Reiseveranstaltern und Kreuzfahrtunternehmen bei dem Abbruch einer Kreuzfahrt beraten. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie erste Einschätzung Ihrer Rechte beim Abbruch einer Kreuzfahrt.

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