top of page

EuGH Urteil zu Entschädigungen bei angekündigten Streiks

Der Europäische Gerichtshof, EuGH, hat am 23.03.2021 entschieden, dass eine Flugannullierung wegen angekündigtem rechtmäßigem Streik nicht auf außergewöhnliche Umstände gründet.


Der EuGH hat die Verbraucherrechte damit gestärkt. Der Gerichtshof weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass der Begriff „außergewöhnlicher Umstand“ eng auszulegen ist, da ein Ziel der Verordnung ein hohes Schutzniveau ist.


Dabei geht der Europäische Gerichtshof, EuGH, in seiner Entscheidung C-28/20 davon aus, dass ein Streik bei einem Luftfahrtunternehmen ein Vorkommnis ist, welches Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens ist.



Ein Ausbruch eines Streiks ist ein vorhersehbares Ereignis bei dem Eintritt in Kollektivverhandlungen und dem Luftfahrtunternehmen stehen Mittel zur Verfügung, sich darauf vorzubereiten und die Folgen eines Streiks abzufangen. Das Luftfahrtunternehmen hat Einfluss auf die Streikmaßnahmen.


Forderungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zwischen Airline und deren Beschäftigten, welche im Rahmen des betriebsinternen sozialen Dialogs verhandelt werden können, sind nicht außergewöhnlich. Streikmaßnahmen sind daher kein „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Eu-Verordnung 261/2004.



Ein Streik von den eigenen Beschäftigten des Luftfahrtunternehmens wertet der EuGH in seiner Entscheidung, seinem Urteil in Sachen C-28/20, als „internes“ Ereignis der Airline, dies schließt auch einen durch einen Streikaufruf von Gewerkschaften ausgelösten Streik ein.




Der EuGH weist dabei nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Bedeutung, die dem Ziel des Schutzes der Verbraucher und somit auch der Fluggäste zukommt, auch negative wirtschaftliche Folgen selbst beträchtlichen Ausmaßes für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen kann.


Verbraucherschutz geht vor Unternehmerinteresse. Gern helfen wir, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Betroffener von Annullierung oder großer Verspätung wegen eines Streiks bei der Airline waren. Viele Fälle liegen in 2018, diese sind noch nicht verjährt. Wir können Ihre Ansprüche gerne für Sie durchsetzen.


bottom of page