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Stärkung des Verbraucherschutzes: EuGH-Urteil zu Flugausgleichszahlungen bei Personalstreiks

EuGH-Urteil zu Flugausgleichszahlungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.10.2021 ein bedeutsames Urteil gefällt, welches die Rechtsprechung aus dem Fall C-28/20 bekräftigt. Diese Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher im Bezug auf Flugausgleichszahlungen erheblich, indem sie klarstellt, dass Fluggesellschaften sich bei Streiks ihres eigenen Personals nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, um die Auszahlung von Entschädigungen zu vermeiden.


Fallbeispiel: Rechtssache C-613/20

Im Fokus stand die Rechtssache C-613/20, in der ein Passagier eines Eurowings-Fluges von Salzburg nach Berlin eine Entschädigung von 250 Euro erhalten hat. Es wird aufgezeigt, dass die Höhe der Ausgleichszahlungen je nach Flugdistanz variieren kann, mit Beträgen bis zu 600 Euro.


Verbraucherrechte bei Flugunregelmäßigkeiten

Diese Entscheidung des EuGH unterstreicht die Wichtigkeit für Verbraucher, ihre Rechte zu kennen und zu verstehen. Bei Flugannullierungen oder -verspätungen sollten Passagiere die Behauptungen der Fluggesellschaften nicht ungeprüft hinnehmen. Oft wird irrtümlich auf außergewöhnliche Umstände verwiesen, um Entschädigungen zu umgehen. Eine Überprüfung durch fachkundige Stellen ist daher unerlässlich.


Forderung Ihrer Rechte

Es ist entscheidend, dass Verbraucher aktiv für ihre Rechte eintreten. Nur so kann der von der EuGH festgelegte hohe Verbraucherschutzstandard in der Praxis gewährleistet und aufrechterhalten werden. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir bieten kompetente Unterstützung, wenn es darum geht, die Ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen von den Fluggesellschaften zu erhalten. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und unser Fachwissen, um Ihre Rechte vollständig durchzusetzen.

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