Entschädigungen für Pauschalreisen vom insolventen Reiseveranstalter Thomas Cook sollen nun vom Bund erstattet werden.
Seit Mittwoch können sich Kunden online zur Erstattung anmelden. Dazu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen sich beim Insolvenzverwalter von Thomas Cook angemeldet haben.
Sie müssen Ihre Ansprüche beim Rückversicherer Zurich geltend gemacht haben, die Erstattung für Ihre Pauschalreise aber nicht vollständig erstattet bekommen haben.
Kunden von Thomas Cook können Ihre Ansprüche derzeit auf drei Onlineportalen einfordern - eines direkt von Thomas Cook und zwei weitere von Tochterfirmen.
Benötigte Dokumente müssen beim Antrag gescannt oder mit abfotografiert auf den Portalen hochgeladen werden. Unter anderem werden die Rechnung der Pauschalreise und Nachweise über Zahlungen und etwaige Rückzahlungen vorausgesetzt.
Ein weiterer Hinweis, falls Sie Ihre Pauschalreise per Kreditkarte gezahlt hatten, und der Reiseveranstalter diese aufgrund von Insolvenz annulliert hat, müssen Sie nachweisen können, dass Sie mindestens einmal eine Kreditkarten-Rückbuchung versucht haben.
Weitere Informationen zu dem Thema zum Vorgehen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.