Wollten auch Sie auf eine Kreuzfahrtreise mit der AIDA Mira antreten?
Fehler passieren wo gearbeitet wird. Und die Mitarbeiter von AIDA Cruises geben sich bestimmt alle Mühe um Ihnen unvergeßliche Urlaubsreisen zu bieten.
Davon zeugen ja die vielen langjährigen Stammkunden und die positiven Bewertungen.
Aber nun hat es mit der AIDA Mira viele Kreuzfahrer erwischt. Und das ist ärgerlich.
Sind auch Sie betroffen ?
Nun denn, die Rechtslage ist ja einfach - Ein Reisemangel liegt vor, wenn die gebuchte und vom Reiseveranstalter (AIDA) zugesagte Reiseleistung von der erhaltenen Leistung abweicht.
Und daran dürfte kein Zweifel bestehen, wenn das Kreuzfahrtschiff ohne Passagiere in See sticht oder auch das Schiff eine Woche während der gebuchten Kreuzfahrt im Hafen liegt und nicht ausläuft.
Reisemängel führen zur Reisepreisminderung, Reisepreisrückzahlung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude .
Das Verschulden seiner Leistungsträger durch Verspätungen beim Umbau oder technische defekte muss der Reiseveranstalter sich zurechnen lassen.
Bedauerlich – auch für AIDA – unbestritten.
Aber für jeden einzelnen erwartungsfrohen Reisenden um so mehr.
Und deshalb sollte auch das, was im Gesetz gemäß der Vorschriften des Reiserechts vorgesehen ist, auch konsequent eingehalten werden.
Reisepreisminderung und ggf. Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden.
Wünschen wir AIDA, der AIDA Mira und den Passagieren, dass bald alles wie geplant verläuft und viele Reisende ihre Kreuzfahrt wie gebucht mit tollen Erlebnissen durchführen können.
AIDA sollten Ihnen Ihren Reisepreis erstatten, wenn Sie betroffen waren. Wenn bei der Erstattung Probleme auftreten, sind wir gerne für Sie da.
Und „Immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel“
Rüdiger Wittkop, Rechtsanwalt
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