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Kabinenprobleme auf Kreuzfahrt


Das Geschäft mit den Kreuzfahrten boomt. Die Zahl der Passagiere steigt rasant, die Orderbücher der Reedereien sind prall gefüllt.

Jeden Tag eine andere Stadt, vielleicht sogar ein anderes Land - und trotzdem das immer gleiche Hotelzimmer? Dazu gute Seeluft, perfekter Service und jede Menge Animationsprogramm? In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Schiffsreisenden fast verdreifacht: Rund zwei Millionen Deutsche haben im letzten Jahr ihren Urlaub auf dem Wasser verbracht, und es sind längst nicht mehr nur die Wohlhabenden oder die Generation 50plus. Auch Familien und die junge Partyszene haben Kreuzfahrten für sich entdeckt, die meist als Pauschalreisen angeboten werden.

Doch nicht immer verläuft alles so, wie die Passagiere es sich vorgestellt haben, deshalb ist es empfehlenswert genau zu prüfen, welche Leistungen im Reisepreis enthalten sind. Und wenn diese Leistungen nicht an Bord erbracht werden, richtig zu handeln. Es kommt durchaus häufig zu Problemen auf hoher See, die bei der Buchung nicht abzusehen sind. Typische Reisemängel bei Kreuzfahrten sind:

  • Lärm

  • fehlende Ausstattung

  • zu kleine Kabine

  • Geruchsbelästigung

  • schadhafte Klimaanlage

  • fehlender Ausblick

  • mangelhafte Reinigung

  • Nichtanlaufen von Häfen

  • Gepäckverspätung

  • geschlossene Restaurants

  • Änderung der Reiseroute

  • Ausfall von Landausflügen

  • fehlende Kinderbetreuung

  • nur fremdsprachiges Personal

Für Sie wichtig:

Die Mängel müssen so zeitnah wie möglich - wenn möglich unverzüglich - gemeldet werden und auch hinreichend dokumentiert sein. Ein paar Fotos mit dem Handy reichen dafür normalerweise aus. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, sollten die Mängel so genau wie möglich schriftlich beschrieben werden. Wenn es Zeugen gibt, sollten diese mit Anschrift notiert werden.

Und das ALLERWICHTIGSTE: Die Anzeige muss AN BORD GEGENÜBER DER REISELEITUNG erfolgen (schriftliche Bestätigung) und es sollte EINE FRIST ZUR ABHILFE gesetzt werden !

Tipp:

Kabinen an Aufzügen und Treppenhäusern sollten Sie meiden. Auch Kabinen, die direkt unter einem öffentlichen Bereich, einem Restaurant oder einer Küche des Schiffs liegen. So beginnt die Crew beispielsweise in den Restaurants bereits früh morgens mit den Vorbereitungen. Da rattert dann schon um 5 Uhr früh ein schwerer Geschirrwagen über den Fliesenboden – wer seine Kabine direkt darunter hat, wird kaum noch gut schlafen können. Ähnliches gilt für Kabinen, die nahe der Disko oder über dem Theater liegen, unter der Joggingbahn oder dem Basketballplatz und an ähnlichen Stellen. Auch das Aufbauen der Liegestühle am Pooldeck früh morgens kann sehr unangenehm sein, wenn die eigene Kabine direkt darunter liegt.

Auch ungünstig gelegene oder eingeschränkt nutzbare Balkone können ein Problem sein, daher sollten Sie die Detailbeschreibungen zu den Kabinen VOR DER REISE genau lesen und kontrollieren, wie Ihre Kabine und die Lage beschrieben werden.

Auch wird empfohlen Heckkabinen zu meiden, denn sie befinden sich, wie der Name schon sagt, am hinteren Teil des Kreuzfahrtschiffes, am Heck. Oftmals kosten diese Kabinen deutlich weniger als andere. Das hat aber auch seine Gründe - und diese könnten Ihnen im schlimmsten Fall sogar den Urlaub vermiesen. Was nämlich viele bei der Buchung der Kabinen nicht bedenken: Hinten sind die Geräusche der Schiffsschrauben viel deutlicher zu hören, zudem berichten immer wieder Kreuzfahrtpassagiere, dass es in den Heckkabinen stark nach Diesel riecht. Höchst unangenehm für den, der in so einem Umfeld zwei Wochen verbringen muss.

Ein weiterer Nachteil der Heckkabinen ist, dass sie oft nicht über Fenster geschweige denn Balkone verfügen. Zudem ist der Raum der Kabinen sehr gering bemessen und die Wellenbewegungen werden am hinteren Teil des Schiffes stärker wahrgenommen als etwa in der Mitte. Je weiter die Kabine also in der Mitte des Schiffes liegt – also in Bezug auf die Entfernung zwischen Bug und Heck – umso näher ist sie am Drehpunkt des Schiffes und somit umso ruhiger.

Aber auch innerhalb der Kabine treten oft unvorhersehbare Probleme auf, wie zuvor erwähnt. Meist handelt es sich um fehlen oder nicht funktionieren der Ausstattung oder auch mangelhafte Reinigung und Geruchsbelästigung. Passagiere berichten, dass auch nach mehrfacher Aufforderung die Probleme nicht beseitigt werden.

Und dann müssen Sie nach der Reise aktiv werden. Für nach altem Reiserecht gebuchte Kreuzfahrten (also Vertragsschluss vor dem 01.07.2018) ist die Monatsfrist des alten §651 g BGB noch zu beachten. Für nach dem 01.07.2018 gebuchte Kreuzfahrten (also Vertragsschluss nach dem 01.07.2018) entfällt diese.

Jetzt kommt es darauf an, ob Sie das oben Ausgeführte an Bord beachtet haben und die Reiseleitung auf die Mängel hingewiesen haben, Abhilfe verlangt haben, Bilder und Zeugen die Mängel belegen und dennoch nichts passiert ist.

Fordern Sie den Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung und/oder auch Schadensersatz zu leisten.

Brauchen Sie Hilfe, wir sind für Sie da.

Schildern Sie uns Ihren Fall, wir kümmern uns gerne,

Viele Grüße aus Essen und "immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel"

anwaltreiserecht.de


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