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Fragen und Antworten
Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen beantwortet. Wenn die gesuchte Antwort nicht dabei ist, helfen unsere Mitarbeiter Ihnen gerne weiter. Erreichen Sie uns werktags von 09:00 - 13:00 Uhr telefonisch unter 0201 / 37 14 14 oder jederzeit per E-Mail an info@anwaltreiserecht.de
Über AnwaltReiserecht
Flug
Kreuzfahrt
Pauschalreise
Allgemein
AnwaltReiserecht hilft Ihnen als Reisende bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Kreuzfahrtanbietern.
1. Schildern Sie Ihr Reiseproblem
Nutzen Sie unser Kontaktformular und schildern Sie Ihr Anliegen. Einer unserer auf Reiserecht spezialisierten Anwälte überprüft Ihren Reisemangel individuell für Sie und meldet sich bei Ihnen zurück.
2. Erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung
Kostenfrei erhalten Sie eine genaue Einschätzung über Ihre Ansprüche und ob eine Einforderung Ihrer Ansprüche sinnvoll erscheint oder nicht.
3. Laden Sie notwendige Unterlagen im Mandantenportal hoch
Entscheiden Sie sich für eine verbindliche Beauftragung unseres Anwalts, laden Sie Ihre Unterlagen bequem in unserem Mandantenportal hoch. Für die Bearbeitung benötigen wir Unterlagen wie eine Buchungsbestätigung und Belege Ihrer Ausgaben, sowie eine unterzeichnete Vollmacht. Sie können uns die Unterlagen auch gerne per Email, Fax oder auf dem Postweg zusenden.
4. Lehnen Sie sich zurück und erhalten Sie Recht
Ihr Anwalt für Reiserecht übernimmt die Bearbeitung – Sie können sich zurücklehnen. Erforderliche und zweckdienliche Schriftsätze werden angefertigt, die Kommunikation mit der Gegenseite und dem Gericht geführt. Über wichtige Entwicklungen werden Sie stets informiert und in das weitere Vorgehen eingeweiht.
Fallen Anwaltsgebühren für eine Bearbeitung an? Wer übernimmt diese?
à Insbesondere im Reiserecht kommt es oft vor, dass die Gegenseite die Anwaltskosten zu tragen hat. Dies ist dann der Fall, wenn Ansprüche zu Recht erhoben werden und die Beauftragung eines Anwalts erst durch die nicht fristgerechte oder nicht ausreichende Reaktion der Gegenseite erforderlich wurde. Dies ist insbesondere im Fluggastrecht die Regel.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt festgeschrieben. Der Gegenstandswert ist dabei für die Kosten maßgeblich.
Es ist aufgrund der Vielfältigkeit des Reiserechts nicht einfach eine pauschale Aussage über eine Vergütung zu machen. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie immer auch eine transparente Darstellung der Kosten. Gerne informiert Sie unser Anwalt auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wir kümmern uns auch um die Einholung einer Deckungszusage.
Gerade im Reiserecht ist eine fachgebiets-spezifische Expertise unverzichtbar, da sich das Rechtsgebiet seit Jahren in einem starken Wandel befindet. AnwaltReiserecht ist ein Zusammenschluss von auf Reiserecht spezialisierten Anwälten.
Wer sich nicht täglich mit reiserechtlichen Sachverhalten auseinandersetzt, hat gegen die großen Rechtsabteilungen der Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Kreuzfahrtanbieter meist keine Chance seine Rechte durchzusetzen.
In der Regel ist AnwaltReiserecht für Sie kostenfrei. Im Reiserecht hat die Gegenpartei (zum Beispiel die Fluggesellschaft) Ihre Rechtskosten zu tragen, wenn diese durch Ihr Fehlverhalten eine anwaltliche Beauftragung notwendig gemacht hat.
In jedem Fall erhalten Sie von unseren Anwälten zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sollte eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, erhalten Sie im Rahmen der Ersteinschätzung ein auf Ihren individuellen Sachverhalt erstelltes Beratungsangebot.
Alle Kosten werden transparent dargelegt und Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen unserer auf Reiserecht spezialisierten Anwälte beauftragen möchten.
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