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Ihr Flug wurde annulliert?

Erhalten Sie 100% Ihrer Entschädigung.

Bei Flugannullierungen sind Ihre Rechte geschützt.

  • Bis zu 600 Euro Entschädigung pro Passagier

  • Bei AnwaltReiserecht gibt es keine verstecken Kosten

  • 25 Jahre relevante Erfahrung als Anwälte im Reiserecht

In wenigen Schritten zur Entschädigung für Flugannullierungen

Flugdaten angebeben

Um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen, benötigen wir nur wenige Flugdaten.

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Einschätzung erhalten

Unsere Reiserechtsanwälte prüfen Ihren Flug und teilen Ihnen mit, ob ein Anspruch durchgesetzt werden kann.

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Laden Sie die unterzeichnete Vollmacht in unserem Mandantenportal hoch oder senden Sie sie uns per Mail.

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Entschädigung erhalten

Die gesamte Entschädigung geht an Sie.

Alle entstandenen Kosten werden übernommen.

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Warum ist AnwaltReiserecht bei Flugannullierungen kostenfrei?

AnwaltReiserecht
  • Kostenfrei
  • Online
  • Schnell & einfach

Bei einer Anspruchsforderung für eine Flugannullierung ist die Arbeit unserer Anwälte für Sie grundsätzlich kostenfrei. Anwaltskosten und zeitaufwändige Treffen mit Anwälten sind nicht notwendig.

Alle im Rahmen des Forderungsprozesses anfallenden Kosten müssen in der Regel von der Fluggesellschaft übernommen werden oder werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

Im Erfolgsfall erhalten Sie deshalb 100 Prozent Ihrer Entschädigung! Unser Service ist für Sie kostenfrei.

Mitglied im Deutschen Anwaltverein

Anwalt für Reiserecht

seit 25 Jahren

Rechtsanwalt für Reiserecht, Mitglied der deutschen Gesellschaft für Reiserecht

kompetent . einfach . persönlich

deutschlandweite Vertretung 

Ihr Flug wurde weniger als zwei Wochen vor Abflug annulliert?

Die Rechte von Reisenden sind geschützt.
Wie viel Entschädigung gibt es für Flugannullierungen?

Eine Flugannullierung kann schwerwiegende Folgen haben. Kurzfristige Ersatzflüge sind oft nur schwierig zu finden und gegebenenfalls teurer als der annullierte Flug. Allerdings sind Ihre Rechte als Fluggäste bei Flugannullierungen geschützt.

 

Die EU-Verordnung 261/2004 sieht für eine Annullierung Ihres Fluges (mit einer Frist von zwei Wochen vor Abflug) eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person vor. 

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihr Flug teil einer Pauschalreise ist, Sie Ihn privat als Einzelflug gebucht haben, oder Sie dienstlich unterwegs waren.

Wenn Ihr Flug ausgefallen ist, haben Sie ​folgende Rechte:

  • Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten oder auf einen Ersatzflug.

  • Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung

  • Betreuungsleistungen am Flughafen

Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet Sie umgehend über eine Flugannullierung zu informieren. Sollte die Airline keine Alternativlösung für einen Transport zum Zielort bieten, so erhalten Sie Ihren Ticketpreis zurück. 

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung ist abhängig von Annullierungsfristen und bestimmt sich in der Höhe nach der Flugdistanz.​

  • Kurzstrecke bis 1.500 km - 250 Euro

  • Mittelstrecke bis 3.500 km - 400 Euro

  • Langstrecke ab 3.500 km - 600 Euro

Mit AnwaltReiserecht erhalten Sie 100 Prozent dieser Entschädigung!

Wann besteht ein Anspruch?
Was sind außergewöhnliche Umstände?

Unter den folgenden Voraussetzungen besteht bis zu drei Jahre rückwirkend ein Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung:

Sie sind entweder:

  • mindestens ​​zwei Stunden verspätet am Zielort eingetroffen, oder

  • Sie haben keinen Ersatzflug erhalten oder selbst gebucht.

 

Ihr Flug ist:

  • in der EU gestartet, oder​

  • in der EU gelandet, mit einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU.

  • Die Airline kann das Vorliegen außergewöhnlicher Umstande nicht nachweisen.

Bei einer Flugannullierung sind zudem die folgenden Annullierungsfristen entscheidend. Ein Anspruch besteht unter folgenden Bedingungen:

  • Sie wurden weniger als eine Woche vor Abflug informiert. Sie sind zudem mehr als eine Stunde früher gestartet und/oder mindestens zwei Stunden verspätet am Zielort angekommen. Dann besteht ein Anspruch auf Entschädigung für den annullierten Flug.

  • Sie wurden zwischen weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 Tage vor Abflug informiert. Sie sind zudem zwei Stunden früher als geplant, oder vier Stunden später am Zielort angekommen. Dann besteht ein Entschädigungsanspruch wegen Flugannullierung.

  • Wurden Sie mehr als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung des Fluges informiert, so besteht kein Entschädigungsanspruch.

Sollte der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert worden sein, so hat die Fluggesellschaft die Flugannullierung nicht zu verantworten. Ein Entschädigungsanspruch besteht dann nicht. 

Aber: Die Airlines berufen sich oft standardmäßig auf außergewöhnliche Umstände - das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes muss aber durch die Airline nachgewiesen werden können.

AnwaltReiserecht prüft Ihren Flug individuell und gibt Ihnen eine Rückmeldung, ob das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes wahrscheinlich ist.

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:

  • Streik

  • Notlandungen

  • Schlechte Wetterbedingungen

  • Terror/-gefahr / politische Unruhe

  • Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben)

Muss ich den angebotenen Ersatzflug annehmen?

Sollte der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert worden sein, so hat die Fluggesellschaft die Flugannullierung nicht zu verantworten. Ein Entschädigungsanspruch besteht dann nicht. 

Aber: Die Airlines berufen sich oft standardmäßig auf außergewöhnliche Umstände - das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes muss aber durch die Airline nachgewiesen werden können.

AnwaltReiserecht prüft Ihren Flug individuell und gibt Ihnen eine Rückmeldung, ob das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes wahrscheinlich ist.

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:

  • Streik

  • Notlandungen

  • Schlechte Wetterbedingungen

  • Terror/-gefahr / politische Unruhe

  • Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben)

Warum mit AnwaltReiserecht fordern?

Bundesweite Vertretung

Der Kontakt mit Ihrem Anwalt für Reiserecht erfolgt stets direkt per Telefon, E-Mail oder - wenn gewünscht - auch per Skype. AnwaltReiserecht vertritt Mandanten in ganz Deutschland. 

Juristische Kompetenz

Sie können sich ganz auf Ihren Urlaub konzentrieren, während wir Ihre Rechte sichern. Auf Fragen erhalten Sie schnelle Rückmeldungen.

Bei Flugannullierung kostenfrei

Mit AnwaltReiserecht erhalten Sie 100 Prozent Ihrer Entschädigung für Flugverspätung. Wie das klappt? Hier mehr dazu.

Schnell und unkompliziert

Sie können sich ganz auf Ihren Urlaub konzentrieren, während wir Ihre Rechte sichern. Auf Fragen erhalten Sie schnelle Rückmeldungen.

Anspruch auf Betreuungsleistungen bei Flugannullierungen

Die EU-Verordnung für Fluggastrechte  beinhaltet auch Regelung zu Ansprüchen auf Betreuungsleistungen am Flughafen, während der Wartezeit wegen Flugverspätung.

 

Während Sie am Flughafen auf Ihren verspätetes Flugzeug warten, muss Ihnen die Fluggesellschaft folgende Leistungen kostenfrei anbieten:

Getränke & Mahlzeiten | Telefonate & E-Mails

Kurzstrecke 

Mittelstrecke 

Langstrecke 

bis 1.500 km

bis 3.500 km

ab 3.500 km

ab 2 Stunden​

ab 3 Stunden

ab 4 Stunden

Unterkunft & notwendige Transfers

Wenn sich der Abfluges auf den nächsten Tag verzögert, haben Sie zusätzlich zur finanziellen Entschädigung einen Anspruch auf Unterbringung in einem Hotel, sowie dem notwendigen Transport. Wenden Sie sich dazu an den Flughafenschalter Ihrer Fluggesellschaft.

Ihre Ansprüche auf finanzielle Entschädigungen werden durch die Annahme von Betreuungsleistungen nicht eingeschränkt!

Zusätzlich angefallene Kosten

Sollten durch Ihre Flugprobleme bestimmte zusätzliche Kosten angefallen sein, so können wir diese im Rahmen der Fluggastverordnung für Sie bei der Fluggesellschaft einfordern.

Bitte sichern Sie die entsprechenden Belege und reichen Sie diese mit Ihrer Forderung bei uns ein. Unsere Anwälte prüfen dann für Ihren Einzelfall, ob ein Anspruch auf Erstattung besteht.

Die Höhe der Entschädigung nach einer Flugverspätung bestimmt sich nach der Flugdistanz.

Kurzstrecke

bis 1.500 km

250 Euro 

Entschädigung

Mittelstrecke

bis 3.500 km

400 Euro

Entschädigung

Langstrecke

ab 3.500 km

600 Euro Entschädigung

Die Entschädigungshöhe bei Flugverspätung

Kostenfreie Ersteinschätzung erhalten

Schildern Sie uns unverbindlich Ihre Situation und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung eines auf Reiserecht spezialisierten Anwalts für Ihre Flugverspätung.

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